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Grundrechte

Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen allein auf Grund seines Menschseins zustehen. Sie sind darauf ausgerichtet, die Würde jedes Menschen zu wahren, und weisen folgende grundlegende Merkmale auf:

  • Menschenrechte sind angeboren und unveräußerlich: Sie stehen jedem Menschen "von Geburt an" zu und können als solche weder verdient, verliehen noch aberkannt und verwirkt werden.

  • Menschenrechte sind egalitär: Sie stehen allen Menschen gleichermaßen zu, ohne Ansehen "der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder der sozialen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status". Ihrer Natur nach lassen Menschenrechte keinerlei Diskriminierung zu.

  • Menschenrechte sind unteilbar: Sie bilden einen Zusammenhang zwischen sich wechselseitig bedingenden Rechten, die in ihrer Gesamtheit die Würde des Menschen schützen. Bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte bilden daher eine Einheit.

  • Menschenrechte sind universell: Ihrem Anspruch nach gelten Menschenrechte weltweit. Über Traditionen und kulturelle Eigenheiten hinweg beschreiben sie einen Grundbestand an Rechten, der für alle Menschen gelten soll.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bekennt sich in Artikel 1 uneingeschränkt zum Schutz der unantastbaren Menschenwürde und bindet die staatliche Gewalt an die Achtung der Grundrechte. Zur Bedeutung der Menschenrechte heißt es in Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."

Illustration Menschen- und Grundrechte

Außerdem werden im Grundgesetz weitere konkrete Grundrechte garantiert, wie: Persönlichkeitsentfaltung, körperliche Integrität, Gleichheit vor dem Gesetz, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, das Recht der Familie, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, freie Gewerkschaftsbildung, freie Berufsausübung, Schutz der eigenen Wohnung, Eigentumsrechte usw. Wer sich in seinen grundlegenden Rechten verletzt sieht, kann den Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht einschlagen. Überlegt mal, was es für euch bedeuten würde, auf diese Grundrechte verzichten zu müssen.

Die Verantwortung für die Durchsetzung von Menschen- und Grundrechten tragen in je unterschiedlicher Weise Staat und Gesellschaft: und am Ende jede und jeder Einzelne von uns!

Quellen und Kontakt:

Institut für Menschenrechte, Berlin

Handbuch der Menschenrechtsarbeit, Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung.

 

 
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