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In den ersten beiden Jahrhunderten nach dem Tode des Propheten Mohammed im Jahre 632 entwickelten islamische Gelehrte, gestützt auf den Koran und die Überlieferungen von den Taten und Aussagen des Propheten, eine Rechts- und Lebensordnung für die Muslime. Dabei bildeten sich unterschiedliche Rechtsschulen heraus. Der sunnitische Islam kennt vier solcher Rechtsschulen (hanafitisch, malikitisch, schafiitisch und hanbalitisch), die Schiiten haben eine eigene Rechtsschule (dschafaritisch). Die Quellen, aus denen die Bestimmungen der religiösen Lehre, des Gottesdienstes, aber auch der weltlichen Rechtsprechung geschöpft werden, sind:
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Jeder Fall muss nach den Quellen und den Regeln der Rechtslehre immer neu erörtert und entschieden werden. Dieses Vorgehen und sein Ergebnis nennt man Scharia. Es gibt zwar Handbücher und Zusammenstellungen von Scharia-Entscheidungen, aber die Scharia selbst ist kein Gesetzbuch. Islamisten tun so, als sei klar, welche Entscheidungen aufgrund der Scharia stets getroffen werden müssten. In Wirklichkeit unterscheiden sich aber die Auslegungen und Umsetzungen der islamischen Rechtsgelehrten oft erheblich voneinander. Die größten Übereinstimmungen gibt es in Fragen des Glaubens und des Gottesdienstes. Diese haben aber für eine politische Ordnung, die Islamisten anstreben, keine Bedeutung. Wenn sie von Scharia sprechen, meinen sie in der Regel die Rechtsprechung. Und gerade dort gibt es viele Bestimmungen der klassischen Scharia, die mit unserer Rechts- und Verfassungsordnung nicht übereinstimmen, weil sie zum Beispiel Frauen und Männern nicht die gleichen Rechte zugestehen.
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